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Unterstützen Sie das Haus St. Vinzenz

Spendenmöglichkeit

Durch Ihre Spende unterstützen Sie das Haus St. Vinzenz bei der Umsetzung von Projekten und bei der Anschaffung diverser Hilfsmittel mit dem Ziel, die Qualität zugunsten unserer BewohnerInnen noch weiter zu verbessern.

Haus St. Vinzenz Pflegeheim der Barmherzigen Schwestern vom Heiligen Vinzenz von Paul BetriebsGmbH

Schütznerstraße 15, A-7423 Pinkafeld

Kontakt

Spendenkonto

Haus St. Vinzenz Pflegeheim

BANK: Erste Bank

IBAN: AT84 2011 1485 1008 5100

BIC: GIBAATWWXXX

Ihre Spende an das Haus St. Vinzenz Pflegeheim der Barmherzigen Schwestern vom Heiligen Vinzenz von Paul BetriebsGmbH ist steuerlich absetzbar.

Spendenabsetzbarkeitsnummer SO – 35098

Vielen Dank für Ihre Spende!

Spendenabsetzbarkeit

Spenden werden seit 2017 automatisch bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt. Voraussetzung dafür ist, dass der Organisation Ihr vollständiger Vor- und Nachname (wie im Melderegister eingetragen) sowie Ihr Geburtsdatum vorliegen.

Betrifft mich das?

Ja, wenn Sie Ihre Spenden steuerlich geltend machen möchten.

Welche Daten werden benötigt?

Für die eindeutige Zuordnung beim Finanzamt benötigen wir einmalig:

  • Vor- und Nachnamen (laut Melderegister)
  • Geburtsdatum

Bei Gemeinschafts- oder Familienkonten kann die Spende nur einer einzelnen Person steuerlich zugeordnet werden.

Wie übermittle ich meine Daten?

Bitte wenden Sie sich an den angegeben Kontakt.

Was passiert, wenn ich keine Daten bekannt geben möchte?

Ohne vollständige Angaben können Spenden nicht an das Finanzamt gemeldet und daher nicht steuerlich berücksichtigt werden.

Muss ich nach der Datenbekanntgabe noch etwas tun?

Nein. Liegen Ihre Daten vor, wird die jährliche Spendensumme an das Finanzamt gemeldet und automatisch bei der Veranlagung berücksichtigt.

Wer hat diese Regelung eingeführt?

Die gesetzliche Grundlage wurde durch das Bundesministerium für Finanzen geschaffen. Den Gesetzestext finden Sie auf der Website des BMF.

Wann werden die Daten übermittelt?

Die jährliche Spendensumme wird in verschlüsselter Form jeweils Ende Februar an das Finanzamt übermittelt.

Sind anonyme Spenden möglich?

Ja. Anonyme Spenden können jedoch nicht an das Finanzamt gemeldet werden und sind daher nicht steuerlich absetzbar.

Weitere Informationen zur Spendenabsetzbarkeit finden Sie hier: Bundesministerium Finanzen – Informationen Spendenservice

Die Liste der begünstigten Spendenempfänger finden Sie hier: http://service.bmf.gv.at

Ratgeber für Spender:innen

Verwendung der Spenden

Die ordnungsgemäße Verwendung der Spendenmittel wird regelmäßig geprüft. Dazu zählen externe Prüfungen durch unabhängige Wirtschaftsprüfer*innen sowie Kontrollen öffentlicher Fördermittel durch die zuständigen Behörden.

Datenschutz

Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Transparenz

Über Projekte, Aktivitäten und die Verwendung der Spendengelder wird regelmäßig in Berichten und Informationsmaterialien informiert.