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Die Heimkosten

Tarife 2025

Die Finanzierung der Heimkosten kann auf zweierlei Weise erfolgen:

1. Selbstzahler
Die Einkünfte aus Pensionen, Pflegegeld, Ersparnissen oder etwaigen sonstigen Erträgen reichen aus, um die Heimkosten zu bestreiten. Die HEIMKOSTEN belaufen sich pro Montag auf:

Tarife 2024

Pflegestufebis zu
€/Tag
bis zu
€/Monat
0
1
2117,87 €3.536,10 €
3136,43 €4.092,90 €
4159,68 €4.790,40 €
5177,60 €5.382,00 €
6193,42 €5.802,60 €
7200,01 €6.000,30 €

 
Zuschlag für Einbettzimmer: € 140,- pro Monat
Alle angeführten Preise verstehen sich inkl. 10% UST. Im Falle einer Unterbrechung des Heimaufenthaltes werden für die Zeit der Abwesenheit 25% der Kosten in Abzug gebracht.

Seit 1. Juli 2022 wurde durch das Amt der Burgenländischen Landesregierung ein neues Tarifberechnungsmodell eingeführt und umgesetzt. Die monatlichen Kosten schwanken je nach Anzahl der answesenden Bewohnerinnen und Bewohner und der Pflegestufe. Aus diesem Grund variieren die monatlich verrechneten Heimkosten.

2. SozialhilfeempfängerInnen

Bei nicht ausreichenden finanziellen Mitteln besteht die Möglichkeit der Gewährung von Sozialhilfe. Der Antrag ist beim Sozialhilfereferat der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde einzubringen.
Bei positiver Erledigung wird Sozialhilfe in voller Höhe der monatlichen Heimkosten gewährt, die Hilfe empfangende Person hat einen Kostenbeitrag zu leisten. Als Eigenleistung werden 80% der Pension (ausgenommen 13. und 14. Pensionszahlung) sowie ein Großtei ldes Pflegegeldes herangezogen. Somit verbleiben zusätzlich zum 13. und 14. Pensionsbezug monatlich 20% der Pension und € 45,20 (10% der Pflegestufe 3) als Taschengeld. Etwaige laufende zusätzliche Einnahmen können in voller Höhe zur Abdeckung der Heimkosten herangezogen werden.

Bei weiteren Fragen können Sie sich auf der Homepage der Burgenländischen Landesregierung www.burgenland.at, bei den Sozialhilfereferaten der Bezirksverwaltungsbehörden informieren.

Gerne stehen wir Ihnen in einem persönichen Gespräch gerne zur Verfügung!